Derzeitige rechtliche Situation in Deutschland, der Schweiz und Österreich
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland, der Schweiz und Österreich verboten.
In Deutschland ist die passive Sterbehilfe eine schwammige Grauzone, die juristischen Konsequenzen hängen sehr stark von der Situation ab. In der Schweiz gibt es keine Regelung, was passive Sterbehilfe als nicht strafbar definiert. In Österreich ist passive Sterbehilfe, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht, legal.
Die Beihilfe zum Suizid ist in Österreich verboten und wird mit mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft. In Deutschland und der Schweiz ist die Lage nicht eindeutig geklärt, ohne persönliche Motive im Sinne einer Grauzone jedoch legal.
Ist Sterbehilfe moralisch vertretbar?
Das höchste Gut des Menschen ist die Freiheit und wo immer sich die Natur diesem Gut entgegenstellt, wird der Mensch danach streben. So auch im Tod. Unbezwingbar und nicht vorhersehbar wie er ist, versuchen die bekannten Filmhelden um Harry Potter, Anakin Skywalker und Co. genau wie jeder andere Mensch auch, ihm zu entkommen, oder ihn wenigstens so angenehm wie möglich zu gestalten. Und mit welchem Recht wollen wir einem Menschen, der sein Leben gelebt hat, ein würdevolles Ableben verbieten? Dem/der Sterbenden wird die letzte Würde erwiesen, indem das Unvermeidliche so angenehm wie möglich gemacht wird.
Assistierter Suizid oder passive Sterbehilfe erscheinen hier auf der Basis ausführlicher Überlegungen und Gespräche im Vorhinein moralisch wenig fragwürdig, während wir – dem Gedankengang weiter folgend – auf einen interessanten Sonderfall stoßen, der gesonderte Behandlung bedarf.
Ausblick – Was tun, wenn der Mensch entscheiden, aber nicht handeln kann?
Ausgehend von einem todkranken Menschen, der physisch stark eingeschränkt ist, keine starken Schmerzen hat, aber psychisch “einfach nicht mehr will”, stellt sich die Frage, ob man aktive Sterbehilfe befürworten sollte. Der/die Sterbende kann aufgrund mangelnder Bewegungsfreiheit – selbst unter größter Willensanstrengung – den Tod nicht selbst herbeiführen.
Es stellt sich also die Frage, ob es verantwortungsbewusster ist, den Menschen depressiv auf den letzten, intimsten und persönlichsten Moment warten zu lassen oder in diesen Vorgang einzugreifen.
Eine ethisch richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Wer das Leben als heilig betrachtet und jede Art des von außen herbeigeführten Todes verurteilt, wird hier verständlicherweise in eine andere Richtung als ein überzeugter Utilitarist urteilen. Eventuell können wir als Kompromiss den Lösungsvorschlag einer erweiterten Patientenverfügung machen: Der Mensch – und nur der Mensch selbst – sollte die Entscheidung fällen dürfen und wenn er in einem solchen Dokument verfügt, dass er unter den konkreten Bedingungen “x, y und z” möchte, dass aktive Sterbehilfe vollzogen wird, entspricht das der Freiheit und der Würde eines jeden Individuums. Fraglich und kontrovers bleibt die juristische Umsetzung dieses ethischen Problems, dessen Lösung mit dem Fortschritt der Medizin in der Zukunft wohl nicht einfacher wird.
Der vorliegende Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, dennoch übernimmt der Autor keine Garantie für die Korrektheit der gemachten Angaben.